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   BGH, 24.07.2007 - 4 StR 237/07 (1)   

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https://dejure.org/2007,4742
BGH, 24.07.2007 - 4 StR 237/07 (1) (https://dejure.org/2007,4742)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2007 - 4 StR 237/07 (1) (https://dejure.org/2007,4742)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07 (1) (https://dejure.org/2007,4742)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 55 StGB; § 267 StPO
    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung; Härteausgleich bei Zäsur); Hinweise zur Abfassung der Urteilsgründe und zur Tenorierung bei der Bildung zweier Gesamtstrafen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Widersprüchliche Strafzumessung

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 103
  • StV 2007, 632
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 1 Ss 83/08

    Gesamtstrafenbildung: Nachteilsausgleich bei Bildung mehrerer Gesamtstrafen

    Das Gericht muss insoweit in den Gründen darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH StV 2007, 632 t).

    Das Gericht muss insoweit in den Gründen darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH StV 2007, 632 t).

    ein Härteausgleich zu gewähren ist - UA S. 11 -" wäre über diese Darlegungen hinaus die Darlegung im Urteil erforderlich gewesen, dass das Gericht sich der Sachlage bewusst war, dass durch die mit der Zäsurwirkung verbundenen Zufälligkeiten der Gesamtstrafenbildung trotz gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Straftaten entgegen § 53 1, 54 1 2 StGB es im Ergebnis statt zu einer Verschärfung der Einsatzstrafe zu einer Kumulation der verhängten Strafen kommen kann (vgl. BGHSt 41, 310ff., 313) und daher ein sich daraus möglicherweise für den Angeklagten ergebender Nachteil in Folge eines zu hohen Gesamtstrafübels auszugleichen ist (vgl. BGH StV 2007, 632 fj.

  • BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Ausgleich eines zu hohen Gesamtstrafenübels bei

    Hierzu muss es für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (313); vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, StV 2007, 632; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234 und vom 5. September 2017 - 1 StR 350/17).
  • BGH, 07.04.2009 - 4 StR 663/08

    Entkräftung der Indizwirkung eines Regelbeispiels bei gewerbsmäßig begangenem

    Auch hierzu fehlen im Urteil die erforderlichen Darlegungen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07).
  • LG Magdeburg, 16.04.2021 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

    Diese nunmehr verhängten Strafen, die Gesamt- und daneben die selbstständige weitere Einzelstrafe entsprechen auch im Gesamtmaß dem Gesamtgewicht der Taten und der Schuld des Angeklagten, wobei der sich für den Angeklagten daraus ergebende Nachteil, dass mehrere Strafen gebildet werden mussten, ausgeglichen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07 -, juris).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 350/17

    Doppelverwertungsverbot (keine strafschärfende Berücksichtigung der Gefährdung

    Hierzu muss es für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (313); vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, StV 2007, 632 und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234).
  • BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22

    Bandeneinfuhr von Betäubungsmitteln (tatbestandlicher Erfolg); Bandenausfuhr von

    Dabei ist auch das Ausmaß der Warnwirkung des zäsurbildenden Urteils zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 185 f.; vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137, 138; Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 11.06.2008 - 2 StR 13/08

    Urteilsformel (Zuordnung von Schuldsprüchen und Gesamtstrafen)

    Wenn wie hier zwei Gesamtstrafen zu verhängen sind, ist die Urteilsformel so zu fassen, dass sie erkennen lässt, welchen Taten die jeweilige Gesamtstrafe zuzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07 und Senatsbeschluss vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07 jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 337/21

    Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines rechtskräftigen und noch nicht

    Sie hat aber übersehen, dass in einem solchen Fall die Urteilsformel so zu fassen ist, dass ihr entnommen werden kann, welchen Taten die jeweilige Gesamtstrafe zuzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 StR 13/08; Beschluss vom 24. Juli 2007 ? 4 StR 237/07 jew. mwN).
  • LG Magdeburg, 18.11.2020 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

    Diese nunmehr verhängten Strafen, die Gesamt- und daneben die selbstständige weitere Einzelstrafe entsprechen auch im Gesamtmaß dem Gesamtgewicht der Taten und der Schuld des Angeklagten, wobei der sich für den Angeklagten daraus ergebende Nachteil, dass mehrere Strafen gebildet werden mussten, ausgeglichen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07 -, juris).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 2 RVs 5/10
    Das Tatgericht muss also in den Urteilsgründen darlegen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat, und erkennen lassen, dass es sich der Möglichkeit, eine etwaige Härte auszugleichen, bewusst war ( BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 -, zitiert nach juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07 -, zitiert nach juris Rn. 4; BGH, NStZ-RR 2008, 234; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 243/09 -, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 1 Ss 41/08 -, zitiert nach juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG, NStZ 1999, 500, 501; Sternberg-Lieben, in Schönke/Schröder, § 55 Rn. 16a; Redeker/Busse, in Schäfer, Strafzumessung, 4. Aufl. 2008, Teil 5 Rn. 687).
  • LG Hildesheim, 25.04.2022 - 25 Ns 5622 Js 63920/20

    Steuerhinterziehung von Ehegatten; strafrechtliche Verantwortlichkeit als

  • OLG Oldenburg, 09.07.2020 - 1 Ss 102/20

    Pflicht zur Berücksichtigung früherer, zäsierter Straftaten bei aktueller

  • OLG Brandenburg, 25.05.2022 - 2 OLG 53 Ss 106/21

    Nachteilsausgleich bei Gesamtstrafenbildung; Gefahr einer zu hohen Verurteilung

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